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Überwachung der Güte- und Qualität:

Erstprüfung:

Sie wird von neutralen Sachverständigen bzw. Prüfinstituten durchgeführt. Ihr Bestehen ist Voraussetzung für die Verleihung des Gütezeichens.

 

Eigenüberwachung:

Der Gütezeichenbenutzer ist verpflichtet, durch eine kontinuierliche Eigenüberwachung zu dokumentieren, dass seine Produkte bzw. Dienstleistungen stets den Anforderungen der Gütesicherung entsprechen.

 

Fremdüberwachung:

In der Regel kommen zweimal jährlich neutrale Prüfer unangemeldet in die Mitgliedsbetriebe. Dabei überprüfen sie die Einhaltung der gesamten Güteanforderungen sowie die Aufzeichnungen der Eigenüberwachung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Partner der RAL-Gütegemeinschaften bei der Überwachung sind renommierte Prüfinstitute wie zum Beispiel das Fraunhofer Institut, die Landesgewerbeanstalten oder Materialprüfungsämter.

 

Verstöße:

Wer gegen die Güteanforderungen oder Satzungen verstößt, kann mit Vertragsstrafen, Ausschluss aus der Gütegemeinschaft und dem Entzug des Gütezeichens belegt werden.


RAL-GZ-966